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Atemschutzmaske / Staubmaske FFP2 mit Ventil

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"Atemschutzmaske / Staubmaske FFP2 mit Ventil"

Artikelbeschreibung

ATEMSCHUTZMASKEN GEGEN DAS CORONAVIRUS SARS-COV-2

ZERTIFIZIERUNG VON FFP ATEMSCHUTZMASKEN
FFP2 Maske mit CE Kennzeichnung
Moldex ist ein Hersteller von Atemschutzmasken in den Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3. Vom Strickband bis zum Filter produziert Moldex jede FFP Atemschutzmaske in hoher Qualität selbst und ist dadurch weitgehend unabhängig von Lieferketten. Erfahren Sie hier, woran Sie eine zertifizierte FFP2 Maske und FFP3 Maske erkennen und durch welche Merkmale sich Moldex Atemschutzmasken auszeichnen.




Locker sitzende Mund-Nasen-Schutzmasken verhindern, dass Personen ihr Umfeld mit ausgeatmeten Tröpfchen kontaminieren. Der Träger selbst ist damit nur eingeschränkt geschützt, denn die Maske bietet keinen ausreichenden Schutz gegen Aerosole (feinste, in der Luft getragen Tröpfchen). Da Mund-Nasen-Schutzmasken nicht fest anliegen, lässt es sich damit einfach atmen.

Dicht anliegende FFP-Masken schützen den Träger zuverlässig vor Viren. Diese Atemschutzmasken filtern auch kleinste Partikel und Aerosole aus der Luft. Masken mit Ausatemventil bieten höheren Tragekomfort. Atemschutzmasken ohne Ausatemventil verhindern zusätzlich, dass der Maskenträger sein Umfeld mit ausgeatmeten Tröpfchen kontaminiert. FFP-Masken gibt es in verschiedenen Schutzstufen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Moldex stellt FFP-Masken, jedoch keine Mund-Nasen-Schutzmasken her.

Zur Wirkung selbstgenähter Masken aus Stoff, sogenannter Community-Masken, können wir keine Aussage machen, da diese von verschiedenen Faktoren wie den verwendeten Stoffen abhängig ist.


SCHUTZSTUFEN
Laut Robert Koch Institut (RKI) müssen "bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19 [...] gemäß den Arbeitsschutzvorgaben mindestens FFP2-Masken getragen werden". Weitere Informationen des RKI finden Sie hier (externer Link).

Die Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Benutzung von Atemschutz DGUV 112-190 sieht für den Umgang mit Viren FFP3-Masken vor. Diese Regel bezieht sich auf normale Arbeitsplatzsituationen.


EINSATZZEITEN
Die DGUV-Regel 112-190 schreibt vor, dass beim Umgang mit radioaktiven und luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen – zu letzteren gehört das Coronavirus SARS-CoV-2 – auch wiederverwendbare Atemschutzmasken mit der Kennzeichnung „R“ für „reusable“ nur einmal oder höchstens für die Dauer einer Arbeitsschicht verwendet werden dürfen.


RICHTIGE VERWENDUNG
Damit eine FFP-Maske ihre volle Schutzwirkung entfalten kann, muss sie entsprechend der beiliegenden Gebrauchsanleitung verwendet werden. Unter anderem ist auf den richtigen Sitz der Maske im Gesicht und den Verlauf der Bebänderung zu achten.

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